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Neues von GMS

Neuer Fensterprüfstand zur Qualitätssicherung

Nach über 30 Jahren hat er sich seine Rente verdient, der Fensterprüfstand bei GMS. Nicht auf den ersten Blick sichtbar hinter der Kantbank zwischen Fenster- und Blechabteilung lieferte er jahrelang zuverlässig Prüfergebnisse bei internen Fensterprüfungen. In den letzten Monaten jedoch fielen mehrere Komponenten aus.

Da der Prüfstand aus dem Jahr 1983 auch nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik war und die neueren Prüfstände mittlerweile mit einer anderen Technik ausgestattet sind, stand nach einer externen In-Augenscheinnahme schnell fest, einen neuen Prüfstand zu bestellen. Außer den hohen Kosten für die Ausstattung mit neuer Technik konnte nicht abgeschätzt werden, ob der überholte Prüfstand dann für weitere Jahre funktioniert oder ob noch Folgekosten in unbekannter Höhe entstehen.

 

Also entschied man sich nach der Gegenüberstellung verschiedener Angebote für einen Fensterprüfstand vom ift Rosenheim. Mit diesem können die Eigenschaften Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtigkeit und Windlast für unsere gefertigten Fenster geprüft werden. Diese Prüfungen sind für die Qualitätssicherung des RAL-Gütezeichens vorgeschrieben und müssen monatlich an einem exemplarischen Fenster durchgeführt werden.

 

Das daraus erstellte Prüfprotokoll kann auch als unterstützende Maßnahme für die werkseigene Produktionskontrolle im Rahmen der CE-Kennzeichnung genutzt werden. Die ermittelten Leistungseigenschaften haben jedoch nur orientierenden Charakter und sind nicht für die Deklaration der Eigenschaften im Rahmen der CE-Kennzeichnung zugelassen und ersetzen auch nicht eine ggf. notwenige Prüfung bei einem zugelassenen Prüfinstitut. Für die Eigenüberwachung steht jedoch mit dem Prüfstand ein neues Kontrollmittel zur Verfügung, welche als Orientierungshilfe genutzt werden kann. So können ggf. Schwachstellen schnell entdeckt und zukünftig vermieden werden.

 

Außerhalb der monatlichen Regelüberprüfung können Überprüfungenmit max. Außenabmessungen der Prüfkörper von 1800 x 2300 mm durchgeführt werden. Das Element wird bei der Prüfung in der Regel nicht zerstört oder beschädigt und könnte aus der laufenden Produktion entnommen, geprüft, anschließend ausgeliefert und montiert werden. Dies eröffnet auch die Möglichkeit eines „objektbezogenen Qualitätsnachweises".

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