CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung für Fenster, Fassaden und Türen

Da die Produktnormen DIN EN 13830 und DIN EN 14351 harmonisierte Normen sind, verlangt die Bauproduktenverordnung verpflichtend die CE-Kennzeichnung sowohl für Fenster und Außentüren als auch für Fassaden. Das CE-Zeichen ist ein Produktpass für den europäischen Wirtschaftsraum und ersetzt alle national geltenden Zeichen (wie z. B. das frühere Ü-Zeichen). Es ist zwingen vorgeschrieben und als System für alle bindend, die Ihre Produkte in der EU vertreiben wollen. Das CE-Zeichen auf einem Produkt dokumentiert, dass dieses Produkt für den freien Warenverkehr in allen EU-Ländern freigegeben ist. Mit dieser einheitlichen Kennzeichnung werden die wesentlichen Eigenschaften des Produktes geregelt.

Das Ziel der Produktnormen ist eine europaweite einheitliche und materialunabhängige Festlegung der Eigenschaften und Leistungsklassen sowie der erforderlichen Prüfungen und Nachweise.  

GMS bestätigt mit dem CE-Zeichen, dass die Leistungseigenschaften des Endproduktes den gesetzlichen Anforderung entsprechen und wir unsere Produkte nach bestimmten Richtlinien fertigen und überwachen. GMS als Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Eigenschaften iher Produkte erfüllt werden und die Qualität der Produkte gleich bleibt.

Die Qualität unserer Produkte steht im Mittelpunkt. Deshalb besitzen GMS-Produkte außer dem gesetzlich vorgeschriebenem CE-Zeichen zusätzlich das RAL-Gütezeichen für Fenster, Fassaden und Türen. Bei dieser freiwilligen Zertifizierung müssen weitere Qalitätsanforderungen in allen betrieblichen Prozessen von der Eingnagskontrolle bis zum fertigen Produkt eingehalten werden. 

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