Brand- und Rauchschutzelemente

Brand- und Rauchschutzelemente

Das Bedürfnis der Menschen, sich vor Bränden zu schützen und sie zu vermeiden, umfasst einen großen Bereich in der Konstruktion und ist im deutschen Baurecht verankert. In den einzelnen Landesbauordnungen wird gefordert, dass die baulichen Anlagen so konstruiert werden, dass die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer verhindert werden.

Die Erteilung von Übereinstimmungszertifikaten als Voraussetzung für Fertigungszulassungen sowie die Fremdüberwachung der zugelassenen Unternehmen darf nur von baurechtlich anerkannten Zertifizierungs- und Fremdüberwachungsstellen vorgenommen werden.

Um den hohen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechen zu können und die geforderten Übereinstimmungszertifizierungen sowie die Fremdüberwachung der Fertigung und Montage zu gewährleisten, ist GMS Mitglied in der Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz-, Rauchschutz- und Schutzraumabschlüsse Mitte e.V.

Die Verpflichtung zur Beachtung und Einhaltung all dieser Forderungen leitet sich im Allgemeinen aus den Bauordnungen der Länder und für spezielle Bauteile aus der Bauregelliste des Deutschen Institutes für Bautechnik.

Für alle Brand- und Rauchschutzelemente wird ein entsprechender Überwachungsbericht erstellt. Diese Berichte dienen dem geforderten Nachweis über die Einhaltung aller systembedingten Vorgaben für Fertigung und Montage der entsprechenden Elemente sowie allen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Die Fertigung der Elemente wird stichpunktartig durch die ÜG Mitte.V., jedoch mindestens einmal pro Jahr für jede Serie und Ausführung überprüft.

Elemente, deren Fertigung und Montage einer Zustimmung im Einzelfall unterliegen, gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum der Firma GMS.

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